4.5. Die Landesverweisung dauert zwischen 5 und 15 Jahre. Der Beschuldigte hat eine versuchte vorsätzliche Tötung und somit eine Straftat von erheblicher Schwere begangen, wofür er zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt wird. Der Beschuldigte hat das höchste Rechtsgut überhaupt, das Leben, in massiver Weise gefährdet und es ist ihm eine eigentliche Schlechtprognose zu stellen. Entsprechend hoch ist das öffentliche Interesse an der Wegweisung des Beschuldigten zu veranschlagen. Mit der Vorinstanz erscheint eine Landesverweisung von 12 Jahren als angemessen.