Fr. 57'985.30 entstanden (MIKA-Akten S. 243 ff.). Die persönliche und gesellschaftliche Integration des Beschuldigten erweist sich in Anbetracht seiner Aufenthaltsdauer als nur schwach ausgeprägt. Vor seiner Inhaftierung hat er alleine gewohnt. Er gibt an, in der Schweiz keine Freunde zu haben. Von einem Engagement in einem Verein oder einer kulturellen Institution ist nichts bekannt. Die Ehefrau des Beschuldigten, welche eigenen Angaben zufolge aktuell in Betracht zieht, sich dem Beschuldigten nach einem klärenden Gespräch wieder anzunähern, gibt an, den Beschuldigten einmal wöchentlich in der Justizvollzugsanstalt zu besuchen (Protokoll Berufungsverhandlung S. 17).