4.4. 4.4.1. Der heute 55-jährige Beschuldigte ist mit A.B._____ verheiratet und hat – nebst dem mittlerweile volljährigen Sohn C._____ und zwei weiteren in Äthiopien wohnhaften volljährigen Kindern – drei minderjährige Kinder zusammen mit A.B._____ (UA act. 87; 89). An der vorinstanzlichen Hauptverhandlung führte er sodann erstmals aus, noch drei weitere Kinder zu haben, wovon ein Kind in Eritrea und zwei Kinder in Deutschland wohnen würden (GA act. 1110). Der Beschuldigte ist in Eritrea geboren und aufgewachsen (UA act. 86).