Der Beschuldigte beantragt mit Berufung sinngemäss, es sei infolge des beantragten Freispruchs von einer Landesverweisung abzusehen (Berufungserklärung S. 2; vgl. Berufungsbegründung S. 13 f.). Die Staatsanwaltschaft beantragt die Abweisung der Berufung (Berufungsantwort S. 1).