Radiologisch ist ein mehrfragmentärer Eindrückungsbruch, namentlich eine Impressionsfraktur mit Verlagerung der Knochenfragmente in die Schädelhöhle, diagnostiziert worden. Als direkte Traumafolge gelte auch der nach der Ankunft im Kantonsspital Aarau erlittene generalisierte Krampfanfall. Das Vorliegen einer konkreten Lebensgefahr sei aufgrund des generalisierten Krampfanfalls mit schwerer Bewusstseinsstörung, der Notwendigkeit einer Schutzintubation sowie einer notfallmässigen neurochirurgischen Intervention zu bejahen (UA act. 433 f.; 415 ff.).