Dies ergibt sich auch klar aus den Gutachten zu den forensisch-klinischen Untersuchungen von C._____. So habe, wie bereits vorgängig dargelegt, dem Gutachten vom 1. Juni 2023 sowie dem Ergänzungsgutachten vom 29. August 2023 zufolge, bei C._____ über dem rechten Scheitelbein eine 3 cm lange Riss-Quetsch-Wunde vorgelegen mit einer bogenförmigen Hautdurchtrennung mit geschürften und gequetschten Wundrändern in einem annähernd vier- bzw. rechteckigen Areal. Radiologisch ist ein mehrfragmentärer Eindrückungsbruch, namentlich eine Impressionsfraktur mit Verlagerung der Knochenfragmente in die Schädelhöhle, diagnostiziert worden.