Er musste ohne Weiteres damit rechnen, dass der wuchtige Hammerschlag auf den Kopf eine tödliche Verletzung zur Folge haben kann. Der zum Einsatz gekommene Hammer hat einen ca. 27 cm langen Griff aus Holz und daran befestigt, einen metallischen Kopf mit einer Länge von ca. 10 cm, welcher auf der einen Seite quadratisch ist (ca. 2 cm auf 2 cm) und auf der anderen Seite spitz zuläuft (vgl. UA act. 540 ff.). Mithin handelt es sich bei diesem Hammer aufgrund seiner Beschaffenheit und angesichts der konkreten Verwendung um einen gefährlichen Gegenstand.