2.4.5. Zusammenfassend ist für das Obergericht gestützt auf die glaubhaften Aussagen von C._____ zum Kerngeschehen, die vorgenannten Gutachten sowie Ergänzungsgutachten zu den forensisch-klinischen Untersuchungen des Beschuldigten sowie von C._____, und den ergänzenden Ausführungen der Sachverständigen Dr. med. F._____ erstellt, dass am 16. April 2023 kein vorgängiger Angriff von C._____ auf den Beschuldigten stattgefunden und somit keine Notwehrsituation vorgelegen hat, sondern dass der Beschuldigte kurz vor 20.00 Uhr völlig überraschend mit dem Hammer auf C._____ eingeschlagen hat.