Auf der Tatwaffe, dem Hammer, wurden auf dem Holzgriff, nämlich in der Mitte sowie am Ende des Griffes und unmittelbar vor dem Hammerkopf, drei DNA-Spuren von C._____ gefunden, wobei der Blutvortest jeweils schwach positiv bis positiv ausgefallen ist. Auf dem keilförmig zulaufenden Teil des Hammerkopfes, der sogenannten Finne, wurde eine DNA-Spur von C._____, bei welcher der Blutvortest positiv ausgefallen ist, gefunden. Auf der rechteckigen Schlagfläche des Hammers, der Bahn, wurde sowohl eine DNA-Spur des Beschuldigten als auch von C._____ gefunden, wobei auch hier der Blutvortest positiv ausgefallen ist (UA act. 543; 518 f.).