Dr. med. F._____ führte diesbezüglich an der Berufungsverhandlung aus, gegen eine Verletzung des Ellbogens des Beschuldigten durch einen Hammerschlag würden die Hautabschürfungen, welche links und rechts gleich tief seien, sowie die unterschiedlichen Schürfrichtungen sprechen. So würden die unterschiedlichen Schürfrichtungen eher für eine Gewalteinwirkung aus unterschiedlichen Richtungen sprechen (Protokoll Berufungsverhandlung S. 30).