Dem Gutachten betreffend die forensisch-klinische Untersuchung des Beschuldigten des Instituts für Rechtsmedizin am Kantonsspital Aarau vom 21. April 2023 kann entnommen werden, dass am rechten Ring- und Mittelfinger sowie am linken Ellenbogen des Beschuldigten Hautabschürfungen hätten festgestellt werden können, welche frisch gewesen und dem gegenständlichen Ereignis zuzuordnen seien. Die Hautabschürfungen seien durch stumpfe respektive tangential-schürfende Gewalteinwirkungen entstanden, z.B. durch Kontakt mit einer rauen Oberfläche oder Kratzen mit den Fingernägeln. Die Entstehung im Rahmen eines Gerangels erscheine damit zwanglos möglich.