Der vom Beschuldigten geschilderte Ablauf lässt sich sodann nicht schlüssig mit den bei ihm festgestellten Verletzungen in Einklang bringen. Dem Gutachten betreffend die forensisch-klinische Untersuchung des Beschuldigten des Instituts für Rechtsmedizin am Kantonsspital Aarau vom 21. April 2023 kann entnommen werden, dass am rechten Ring- und Mittelfinger sowie am linken Ellenbogen des Beschuldigten Hautabschürfungen hätten festgestellt werden können, welche frisch gewesen und dem gegenständlichen Ereignis zuzuordnen seien.