Gemäss Ergänzungsgutachten des Instituts für Rechtsmedizin am Kantonsspital Aarau vom 29. August 2023 hat bei C._____ über dem rechten Scheitelbein eine 3 cm lange Riss-Quetsch-Wunde mit einer bogenförmigen Hautdurchtrennung mit geschürften und gequetschten Wundrändern in einem annähernd vier- bzw. rechteckigen Areal vorgelegen. Radiologisch ist ein mehrfragmentärer Eindrückungsbruch, also eine sogenannte Impressionsfraktur mit Verlagerung der Knochenfragmente in die Schädelhöhle, diagnostiziert worden.