habe daraufhin gefragt, wo der Schlüssel sei, und der Beschuldigte habe geantwortet, dass sie bleiben solle. Sie habe grosse Angst bekommen und sei fast bewusstlos geworden. Sie habe dann den Schlüssel für die Wohnungstüre gesucht, um diese aufschliessen zu können, und habe ihren Nachbarn telefonisch kontaktiert, um ihn zu bitten, die Polizei zu verständigen. Danach habe sie sich daran erinnert, dass sie einen Reserveschlüssel habe, welchen sie geholt habe und mit welchem sie die Wohnungstür habe öffnen können. Danach seien C._____ und der Beschuldigte beide zum Treppenhaus rausgegangen, wo sie sich voneinander gelöst und den Hammer auf dem Boden zurückgelassen hätten.