__ geschlagen habe, was dieser bejaht habe. Anschliessend habe sie den Beschuldigten gefragt, weshalb er dies gemacht habe, worauf er geantwortet habe, dass sie das nicht zu interessieren habe. C._____ und der Beschuldigte hätten sich dann durch die ganze Wohnung gestossen, wobei sie immer noch beide den Hammer festgehalten hätten. A.B._____ führte weiter aus, dass sie während des Vorfalls, als der Beschuldigte und C._____ um den Hammer gekämpft hätten, die Wohnung habe verlassen wollen. Der Schlüssel habe aber nicht in der Wohnungstür gesteckt. Sie - 11 -