A.B._____ führte an ihrer delegierten Einvernahme vom 24. April 2023 aus, während des eigentlichen Vorfalls im Schlafzimmer gewesen zu sein, während der Beschuldigte und C._____ im Wohnzimmer gewesen seien. Sie habe dann einen Schrei von C._____ gehört, woraufhin sie ins Wohnzimmer gegangen sei und dort gesehen habe, wie C._____ und der Beschuldigte beide den Hammer festgehalten hätten und sich gegenseitig weggestossen hätten. Einen Schlag habe sie nicht gesehen. C._____ habe am Kopf geblutet. Daraufhin habe sie den Beschuldigten gefragt, ob er C._____ geschlagen habe, was dieser bejaht habe.