___ gesagt, dass C._____ jeweils mitkommen müsse, wenn er, der Beschuldigte, sie und die gemeinsamen Kinder besuchen wolle. Ohne Begleitung von C._____ habe er A.B._____ nicht mehr besuchen dürfen (UA act. 587). Der Beschuldigte führte weiter aus, dass C._____ zwischen ihm, dem Beschuldigten, und A.B._____ stehe (UA act. 605). An der Berufungsverhandlung gab der Beschuldigte auf die Frage, ob A.B._____ etwas mit dem C._____ zugefügten Schlag mit dem Hammer zu tun habe an, dass es sie beide, also C._____ und A.B._____ angehe, und ihn, den Beschuldigten, nicht tangiere. Danach gefragt, ob etwas zwischen C._____ und A.B._____ - 10 -