Dagegen lassen die im Laufe des Strafverfahrens getätigten Aussagen des Beschuldigten – auch wenn seine genauen Beweggründe letztlich im Dunkeln geblieben sind – zumindest ein mögliches Motiv, seinen Sohn C._____ zu töten, vermuten. So führte der Beschuldigte an seiner delegierten Einvernahme vom 23. Juni 2023 aus, dass ihn der enge Kontakt zwischen C._____ und seiner Ehefrau A.B._____ gestört habe, und er deshalb C._____ verboten habe, A.B._____ alleine zu besuchen, was dieser jedoch weiterhin gemacht habe. C._____ habe auch bei A.B._____ übernachtet. Sodann habe ihm A.B._____ gesagt, dass C.__