__ hätte ihn angegriffen, weil C._____ den Schweizer Behörden fälschlicherweise angegeben habe, 16 Jahre anstatt korrekterweise 24 Jahre alt zu sein, und er, der Beschuldigte, daraufhin dem Migrationsamt dessen richtiges Alter mitgeteilt habe. Dies habe ihm C._____ übelgenommen, weshalb C._____ ihm gesagt habe, dass er sich dafür an ihm rächen wolle. Diesen Ausführungen des Beschuldigten hinsichtlich des angeblichen Angriffsmotivs, welches C._____ gehabt haben soll, kann nicht gefolgt werden. C._____ hat vielmehr konstant ausgeführt, dass sein Geburtstag der 1. April 2006 sei (UA act. 578).