gesagt habe, er gehe jetzt auf die Toilette und danach würden sie die Wohnung verlassen (UA act. 590). An der Berufungsverhandlung führte der Beschuldigte dagegen aus, dass C._____, nachdem er, also der Beschuldigte, ihm gesagt habe, dass sie nun nach Hause gehen würden, ihm geantwortet habe, dass er nicht sein Vater sei. Als er, der Beschuldigte, C._____ gefragt habe, weshalb er dies behaupte, habe C._____ geantwortet, dies habe er gesagt, weil er ihn wegen seines Alters beim Migrationsamt verraten habe. Daraufhin habe ihn C._____ angespuckt (Protokoll Berufungsverhandlung S. 23). Mitunter macht der Beschuldigte geltend, C._____ hätte ihn angegriffen, weil C.___