Entscheidend ist denn auch vielmehr, dass C._____ konstant ausgesagt hat, dass der Schlag für ihn völlig überraschend und nicht von vorne erfolgt ist und nicht, ob der Beschuldigte vor dem Schlag hinter oder neben ihm gestanden ist, zumal der Hammerschlag gegen den Kopf von C._____ erstellt ist und sich die dabei erlittenen Verletzungen gestützt auf die schlüssigen und nachvollziehbaren Ausführungen der anlässlich der Berufungsverhandlung einvernommenen Sachverständigen Dr. med. F._____ sowohl mit einem Schlag von hinten wie auch von der Seite vereinbaren lassen (Protokoll Berufungsverhandlung S. 29 f.).