Dann hätten sie beide den Hammer festgehalten, woraufhin A.B._____ und die Kinder gekommen seien. Er und der Beschuldigte hätten sich dann in Richtung der Wohnungstüre bewegt und er, C._____, habe versucht, die Wohnungstür zu öffnen. Dies sei nicht gegangen, weil die Tür verschlossen gewesen sei und sich auch kein Schlüssel im Schloss befunden habe. Er wisse nicht, ob er dabei den Hammer noch festgehalten habe. Vermutlich habe A.B._____ den Beschuldigten dann gefragt, was dieser mache. Der Beschuldigte habe dann zu ihm gesagt, dass er den Hammer loslassen müsse, woraufhin er, C._____, geantwortet habe, dass er dies nicht machen würde.