Plädoyer des amtlichen Verteidigers an der Berufungsverhandlung S. 6). An seiner delegierten Einvernahme vom 23. Juni 2023 hatte er diesbezüglich zu Protokoll gegeben, dass es zum Schlag auf den Kopf von C._____ gekommen sei, als er, der Beschuldigte, C._____ den Hammer habe entreissen wollen und sie miteinander gerangelt hätten. Der Schlag sei nicht gezielt gewesen. Es sei keine Absicht gewesen (UA act. 592 f.; 595).