von hinten auf dessen Kopf geschlagen habe. Der wuchtig ausgeführte Schlag habe C._____ an der rechten Kopfseite im Bereich des -4- Scheitelbeins getroffen. C._____ sei sofort aufgestanden und habe den Beschuldigten schockiert gefragt, was er mache und aus welchem Grund er ihn geschlagen habe. Währenddessen hätten sie beide den Hammer mit ihren Händen festgehalten, wobei sie versucht hätten, den Hammer an sich zu reissen. Das Gerangel habe sich in Richtung der Eingangstüre verlagert, woraufhin der Beschuldigte den Hammer schliesslich im Treppenhaus losgelassen habe (vorinstanzliches Urteil E. 2.4.2).