Somit ist es für das Obergericht erstellt, dass der Beschuldigte aufgrund der Kenntnis des Zusammenstosses seines Fahrzeugs mit demjenigen von B._____ bzw. dem daran befindlichen Fahrradträger und bewusstem Verzicht zu prüfen, ob ein Sachschaden vorliegt, zumindest in Kauf genommen hat, dass ein Sachschaden vorliegt.