Die Staatsanwaltschaft bringt dagegen zusammengefasst vor, aus den Aussagen des Beschuldigten ergebe sich zweifelsfrei, dass dieser die Kollision wahrgenommen habe und ihm die dadurch verursachten Folgen bewusst gewesen seien. Dem Beschuldigten – welchem in der Vergangenheit bereits u.a. wegen Vereitelung der Atemprobe der Führerausweis entzogen worden sei und der vor der Kollision unbestrittenermassen im nahegelegenen Restaurant Alkohol konsumiert habe – sei klar gewesen, dass er sich vor Ort wohl einer Atemalkoholprobe hätte stellen müssen; dennoch habe er wissentlich und willentlich die Unfallstelle verlassen.