Der Beschuldigte konnte aufgrund von Beobachtungen von Anwohnern der Unfallstelle eruiert und am 15. April 2022 um 00:20 Uhr am Wohnort in […] als Beifahrer angehalten und kontrolliert werden. Die anschliessend um 00:40 Uhr durchgeführte beweissichere Messung ergab einen Atemalkoholwert von 0.83 mg/l, wobei der Beschuldigte diesen Wert anerkannte und keinen Nachtrunk geltend machte. Der Beschuldigte hatte damit kurz zuvor nachweislich und wissentlich und willentlich ein Fahrzeug in angetrunkenem Zustand gelenkt. -3-