1. Mit von der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg am 29. November 2022 an das Bezirksgericht Rheinfelden zur Durchführung einer Hauptverhandlung überwiesenem Strafbefehl vom 11. Juli 2022 bzw. mit dem nachträglich am 9. Dezember 2022 überwiesenen berichtigten Strafbefehl vom 21. November 2022 wurde der Beschuldigte wegen versuchter Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit gemäss Art. 91a Abs. 1 SVG i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB, Fahrens in fahrunfähigem Zustand gemäss Art. 91 Abs. 2 lit. a SVG, Verletzung der Verkehrsregeln durch mangelnde Aufmerksamkeit gemäss Art. 90 Abs. 1 SVG i.V.m. Art. 31 Abs. 1 SVG i.V.m.