4.2. Der Anteil der Strafe, die das Tätigkeitsverbot nach sich zieht, beträgt 180 Tagessätze Geldstrafe. 5.[in Rechtskraft erwachsen] 5.1. Die folgenden beschlagnahmten Gegenstände werden eingezogen: - 8 Minigrips mit Marihuana - 1 Springmesser - 1 Laserpointer, Class III - 1 Speichermedium M.2 (Notebook Samsung) - 1 Speichermedium Harddisk 2.5 (Notebook Medion) Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen. 5.2. Das beschlagnahmte Wurfmesser-Set (3 Messer und 1 Hülle) wird der Kantonspolizei, Fachstelle SIWAS, überwiesen. Die Staatsanwaltschaft wird darum ersucht, die sachgemässen Verfügungen zu treffen.