In Abhängigkeit vom konkreten Inhalt der Dateien und der bei Annahme einer tatsächlichen Handlungseinheit erfassten Anzahl Bilddateien ist gestützt darauf wiederum von einem leichten bis mittelschweren Verschulden und dafür angemessenen Einzelstrafen zwischen 15 bis 150 Tagessätzen auszugehen. Im Rahmen der Asperation wäre die Einsatzstrafe um deutlich mehr als auf 180 Tagessätze zu erhöhen, was aufgrund der gesetzlichen Strafobergrenze der Geldstrafe jedoch nicht möglich ist, weshalb es bei einer hypothetischen Gesamtgeldstrafe von 180 Tagessätzen bleibt.