Ergänzend ist an dieser Stelle lediglich auszuführen, dass entgegen den Ausführungen der Oberstaatsanwaltschaft belegt ist, dass der Beschuldigte seit Dezember 2022 wegen seiner pädosexuellen Neigungen in psychiatrisch-psychotherapeutischer Behandlung ist und seither 28 Sitzungen wahrgenommen hat (vgl. den mit Eingabe vom 2. Juli 2024 eingereichten Therapiebericht). Sodann ist unbeachtlich, in welchem Setting sich der Beschuldigte befand, als er sich hinsichtlich seiner pädophilen Neigungen seiner Therapeutin anvertraute, welche daraufhin Meldung an die Staatsanwaltschaft erstattete (vgl. act. 188).