betroffenen Anzahl Bilddateien von einem noch leichten bis mittelschweren Tatverschulden und dafür je angemessenen Einzelstrafen zwischen 15 bis 150 Tagessätzen auszugehen. Im Rahmen der Asperation ist dabei zu berücksichtigen, dass die einzelnen Konsumhandlungen sowohl zeitlich als auch sachlich in einem engen Zusammenhang mit der Straftat stehen, für welche die Einsatzstrafe festgelegt wurde (vgl. oben). Entsprechend geringer fällt der im Rahmen der Asperation zu berücksichtigende Gesamtschuldbetrag aus.