Das Berufungsverfahren nach Rückweisung durch das Bundesgericht beschränkt sich vorliegend somit auf die Strafzumessung hinsichtlich der mit Geld- oder Freiheitsstrafe bedrohten Delikte. Konkret hat das Obergericht die Strafart neu zu bestimmen und diese dabei ausführlicher sowie nachvollziehbarer, unter Einbezug der Auswirkungen der Strafe auf den Täter und sein soziales Umfeld sowie mit der Wirksamkeit der Strafe unter dem Gesichtspunkt der Prävention, zu begründen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_104/2023 vom 12. April 2024 3.4).