1. Am 17. November 2021 sprach das Bezirksgericht Aarau den Beschuldigten von verschiedenen Tatvorwürfen frei, während es ihn der mehrfachen Pornografie (tatsächliche sexuelle Handlungen mit Minderjährigen), der mehrfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, der Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall sowie der Widerhandlung gegen das Waffengesetz schuldig sprach. Dem Beschuldigten wurden eine Freiheitsstrafe von 9 Monaten, unter Ansetzung einer Probezeit von 3 Jahren, sowie eine Busse von Fr. 500.00 auferlegt.