6.6. Im Ergebnis ist der Beschuldigte für die begangenen Straftaten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 51 Monaten, einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen à Fr. 60.00 (d.h. insgesamt Fr. 1'200.00), ersatzweise 2 Tage Freiheitsstrafe, sowie einer Busse von Fr. 100.00 zu verurteilen. - 49 - Die ausgestandene Untersuchungshaft von 162 Tagen (26.03.2021- 03.09.2021) ist ihm auf die Freiheitsstrafe anzurechnen. 7. 7.1. Die Vorinstanz hat die Verwendung des beim Beschuldigten anlässlich der Hausdurchsuchung beschlagnahmten Bargeldes in Höhe von Fr. 2'860.00 zur Deckung der Verfahrenskosten angeordnet (vgl. vorinstanzliches Urteil E. 8).