___ AG war sich der Beschuldigte bereits im Zeitpunkt der Übernahme bewusst, dass keine flüssigen Mittel sowie Lieferantenschulden vorhanden waren und das Kontokorrent bei der Hausbank beinahe vollständig ausgeschöpft war. Dennoch blieb er untätig, anstatt sich in finanzieller Hinsicht Klarheit zu verschaffen. Hinsichtlich der - 46 -