Andererseits fälschte der Beschuldigte zwei Vollmachten der H._____ AG zur Nutzungsüberlassung eines geleasten Porsche Cayenne, indem er diese als AJ._____ unterzeichnete (UA act. 5.9.8/2 ff.). Damit wollte er die Überlassung des geleasten Fahrzeuges an AJ._____ gegenüber der E._____ AG bzw. deren Inkassofirma legitimieren bzw. den Verbleib des Fahrzeuges verschleiern. Die Täuschung des Beschuldigten über den Aussteller der Urkunde war indessen leicht zu durchschauen, zumal das Dokument mit der Unterschrift von AJ._____ gar keinen Sinn ergab.