Insgesamt ist in Bezug auf den Betrug gegenüber der AB._____ von einem mittelschweren Tatverschulden und einer dafür angemessenen Einsatzstrafe von 15 Monaten auszugehen. Im Rahmen der Asperation ist dabei zu berücksichtigen, dass es zwar in beiden Fällen um einen Betrug im Zusammenhang mit einem Covid-19-Kredit gegangen ist. Jedoch hat der Beschuldigte nicht nur für zwei unterschiedliche Unternehmen gehandelt, auch in zeitlicher Hinsicht besteht kein besonders enger Zusammenhang, zumal zwischen den beiden Kreditanträgen mehrere - 43 -