__ AG hiervor verwiesen werden. Präzisierend ist dazu Folgendes festzuhalten: Der Beschuldigte hat von der AB._____ einen Betrag von Fr. 70'000.00 ertrogen, indem er die Bank ebenfalls durch unwahre Angaben auf dem Kreditformular über das Erfüllen der Voraussetzungen für die Auszahlung eines Notkredits hinweggetäuscht hat. Auch dieses Geld hat der Beschuldigte zumindest teilweise für eigene private Bedürfnisse verwendet bzw. jene seines Geschäftspartners. Auch wenn der Deliktsbetrag im Vergleich zu jenem gegenüber der L._____ deutlich geringer ausgefallen ist, handelt es sich nach wie vor um einen nicht unerheblichen Betrag.