Er hätte sich auf die Führung seiner Unternehmen konzentrieren können, zumal er eigenen Aussagen zufolge optimistisch gestimmt war und weitere Aufträge in Aussicht hatte. Stattdessen hat er bewusst darauf verzichtet, auf legale Weise Geld zu verdienen und sich vielmehr für den aus seiner Sicht einfachsten Weg entschieden. Dass die finanzielle Situation seines Unternehmens angespannt war, vermag diese Entscheidung nicht zu rechtfertigen bzw. mindert das Tatverschulden nicht, zumal der Beschuldigte sich persönlich nicht in einer (akuten) finanziellen Notlage befand.