__ durch unwahre Zusicherungen auf dem Covid-19- Kreditformular einen Betrag von Fr. 125'000.00 ertrogen und anschliessend teilweise für geschäftsfremde, private Zwecke verwendet. Dass im Umfang von rund Fr. 65'000.00 lediglich der aus dem Kontokorrent resultierende Minussaldo auf dem Geschäftskonto ausgeglichen wurde, ändert vorliegend nichts daran, dass sowohl die Bank als auch später die verbürgte Bürgschaftsgenossenschaft einen Ausfall im Umfang der gesamten Kreditsumme erlitten, zumal der Beschuldigte die Kreditsumme voll ausgeschöpft hat und ihm bei wahrheitsgetreuem Ausfüllen des Antragsformulars kein Kredit gewährt worden wäre.