Der Tatbestand des Betrugs gemäss Art. 146 Abs. 1 StGB sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor. Ausgangspunkt für die Strafzumessung innerhalb des Strafrahmens bildet die Verletzung oder Gefährdung des betroffenen Rechtsguts (Art. 47 Abs. 2 StGB). Das durch Art. 146 StGB geschützte Rechtsgut ist das Vermögen. Der Beschuldigte hat von der L._____ durch unwahre Zusicherungen auf dem Covid-19- Kreditformular einen Betrag von Fr. 125'000.00 ertrogen und anschliessend teilweise für geschäftsfremde, private Zwecke verwendet.