Kreditantrag einen massiv überhöhten Umsatzerlös angegeben, ohne vorher die entsprechenden Buchhaltungsunterlagen zu konsultieren. Dieser Umstand sowie die Tatsache, dass seine Angabe rund das Siebenfache von den tatsächlich in den Jahren 2018 und 2019 betrug, lässt bei vernünftiger Betrachtungsweise keinen anderen Schluss zu, als dass der Beschuldigte zumindest in Kauf genommen hat, einen signifikant überhöhten Umsatz anzugeben und die AB._____ diesbezüglich zu täuschen.