4.2.3. In tatsächlicher Hinsicht ist unter Verweis auf Ziff. 4.1.3 hiervor erstellt, dass der Beschuldigte einen vom 1. Juni 2020 datierten Covid-19- Kreditantrag unterzeichnet sowie eingereicht und unter Verwendung falscher Angaben bzw. Zusicherungen die Auszahlung eines Covid-19- Kredits in Höhe von Fr. 70'000.00 erwirkt hat (vgl. UA act. 5.1.9/61). - 35 -