Gleiches gilt entgegen seiner Vorbringen in der Berufungsbegründung auch hinsichtlich der zu hohen Umsatzangabe, die er im Wesentlichen damit begründet, dass die Treuhänderin der I._____ GmbH bzw. vormals AC._____ GmbH im Mai/Juni 2020 nicht zu erreichen gewesen sei. Deshalb hätten er, sein Geschäftspartner F._____ und der vormalige Gesellschafter und Geschäftsführer AG._____ sich einer Berechnung beholfen, wobei sie von 600 Abo-Kunden sowie Produktverkäufen von Fr. 20'000.00 monatlich ausgegangen seien (UA act.