Die zweite Tranche des Kredits in Höhe von Fr. 30'000.00 wurde am 4. Juni 2020 ausbezahlt und vom Beschuldigten innert wenigen Tagen (Fr. 20'000.00 am 5. Juni 2020 sowie der Rest zwischen dem 8. und dem 17. Juni 2020) in Bar bezogen (UA act. 5.1.9/41). Zum Verwendungszweck dieses Geldes gab der Beschuldigte zu Protokoll, er habe davon für sich und seinen Geschäftspartner F._____ Lohn bezogen (UA act. 4.3.5/12; GA act. 260). Auch dieses Geld ist nicht mehr vorhanden, wobei wiederum davon auszugehen ist, dass der Beschuldigte das Geld nicht für geschäftlich begründeten Aufwand, sondern für private Zwecke verwendet hat.