Im Einzelnen hat der Beschuldigte am Tag der Auszahlung der ersten Tranche des Kredits Fr. 10'000 an die Firma AD._____ GmbH überwiesen (UA act. 5.1.9./41). Grund für diese Zahlung war nach den Aussagen des Beschuldigten im Untersuchungsverfahren eine Vorauszahlung für Renovationsarbeiten (UA act. 4.3.5/11; UA act. 4.3.10/21). Ihm sei dabei nicht bewusst gewesen, dass er den Kredit nicht so habe verwenden dürfen. Für ihn sei das keine Investition, sondern eine Renovierung gewesen (UA act. 4.3.10/21). Anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung gab er dann zu Protokoll, die Arbeiten seien zum Zeitpunkt der Zahlung bereits abgeschlossen gewesen (GA act. 259).