4.1.4.3. Was die Verwendung des ausbezahlten Kredits betrifft, hat der Beschuldigte in Kreditantragsformular unterschriftlich bestätigt, die Kreditmittel ausschliesslich für die laufenden Liquiditätsbedürfnisse der Gesellschaft zu verwenden (UA act. 5.1.9/61). Von den ausbezahlten Fr. 70'000.00 hat der Beschuldigte indessen mindestens die Hälfte entgegen seiner Zusicherung im Kreditantragsformular für geschäftsfremde Zwecke verwendet und damit die AB._____ ebenfalls arglistig getäuscht.