__ den Betrag von Fr. 70'000.00 überwies (UA act. 1.7.10/23). - 30 - 4.1.4. 4.1.4.1. Mit der Vorinstanz bestehen auch für das Obergericht bei vernünftiger Betrachtungsweise keine Zweifel daran, dass der Beschuldigte die AB._____ im Covid-19-Kreditantrag sowohl hinsichtlich seiner Zeichnungsberechtigung, des angegebenen Jahresumsatzes als teilweise auch hinsichtlich des zugesicherten Verwendungszwecks des Darlehens arglistig getäuscht hat.