4.1.3. In tatsächlicher Hinsicht ist unbestritten bzw. gestützt auf die edierten Handelsregister- und Bankunterlagen betreffend die I._____ GmbH (vormals AC._____ GmbH) erstellt, dass der Beschuldigte am tt.02.2020 bis zum tt.05.2020 als einziger Gesellschafter und Geschäftsführer des Unternehmens im Handelsregister eingetragen war (UA act. 5.2.4.1/1). Mit einem Covid-19-Kreditantragsformular datierend vom 1. Juni 2020 beantragte er bei der AB._____ ausgehend von einem Jahresumsatz von Fr. 710'000.00 einen Kredit in Höhe von Fr. 70'000.00, wobei er unterschriftlich bestätigte, den Kredit einzig für die laufenden Liquiditätsbedürfnisse der Firma zu verwenden (UA act. 5.1.9/61).